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AGBs Retreats

STORNIERUNGSBEDINGUNGEN DURCH DEN/DIE TEILNEHMER*IN
Die Stornierung des gebuchten Retreats muss schriftlich erfolgen. Für die Berechnung der Stornierungsfrist ist der Zeitpunkt des Eingangs der schriftlichen Stornierung bei der Anbieterin maßgeblich.
Der/die Teilnehmer*in kann vor Beginn des Retreats jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Im Falle eines Rücktritts werden folgende Stornierungskosten berechnet:
• Bis 60 Tage vor Retreatbeginn: Rückerstattung des bereits gezahlten Reisepreises abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von CHF 50.
• 59 bis 30 Tage vor Retreatbeginn: Stornierungskosten in Höhe von 35% des Reisepreises. Der verbleibende Betrag wird zurückerstattet.
• 29 bis 15 Tage vor Retreatbeginn: Stornierungskosten in Höhe von 70% des Reisepreises. Der verbleibende Betrag wird zurückerstattet.
• 14 bis 0 Tage vor Retreatbeginn: Stornierungskosten in Höhe von 100% des Reisepreises.
 
Die Stornierungspauschalen berücksichtigen insbesondere den Zeitraum zwischen dem Rücktritt und dem Retreatbeginn, die aufgrund der Stornierung ersparten Aufwendungen sowie die Möglichkeit einer anderweitigen Verwendung der gebuchten Leistungen.
 
Dem/der Teilnehmer*in bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Anbieterin durch die Stornierung geringere Kosten entstanden sind. In diesem Fall sind nur die entsprechend geringeren Kosten zu tragen.
Die gesetzlichen Rechte des/der Teilnehmer*in bei einem gesetzlich vorgesehenen kostenfreien Rücktritt bleiben unberührt.
 
Der/die Teilnehmerin kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine Ersatzperson benennen. Die Ersatzperson muss die für die Teilnahme geltenden Voraussetzungen erfüllen. Etwaige tatsächlich entstehende und angemessene Mehrkosten können dem/der Teilnehmerin in Rechnung gestellt werden.
 
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung, die je nach Versicherungsbedingungen insbesondere im Falle von Krankheit, Unfall oder anderen persönlichen Verhinderungsgründen die anfallenden Stornierungskosten übernehmen kann. Sofern das Retreat nicht im eigenen Heimatland stattfindet und kein ausreichender Krankenversicherungsschutz im Reiseland besteht, empfehlen wir außerdem den Abschluss einer Auslandskrankenversicherung.